Verwaltung
Translator
Verwaltung und Poststelle
alliance earth IGO
Wittlaerer Straße 26
D-40880 Ratingen
Verwaltung: (+49) 07331-977 2959
(die Mobilnummer ist permanent besetzt)
oder: 01522-161 2318
Dienstag und Donnerstag
10.00 bis 13.00 Uhr
und 15.00 bis 18.00 Uhr
Liebe Mitglieder von alliance-earth, liebe Besucher und Leser,
die Verwaltungsbestandteile befinden sich an verschiedenen Orten, die unmittelbar miteinander agieren. Sie bestehen aus der administrativen Verwaltung selbst, der Poststelle, der Rechtsabteilung, der technischen Abteilung und dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, wie dem Bereich zur Planung von Veranstaltungen in den eigenen Räumen. An diese Stellen sind alle anderen Bereiche und weitere kleinere Nebenstellen mit ihren Aktivitäten angegliedert. Insgesamt sind in der aktuellen Verwaltungsstruktur etwa 30 Menschen tätig, wobei einige helfende Hände in ihrer direkten Umgebung nicht vergessen sein sollen. Die Wege sind sehr effektiv und bei alliance earth gibt es keinen "Wasserkopf", der nichts leistet. Wir haben Aufgaben und keine Positionen zu vergeben. Wir haben ein Ziel und unsere Verwaltung ist nur ein Hilfsmittel, kein Inhalt unseres Strebens.
Wenn Sie noch Fragen haben, zu denen Sie hier keine Antwort finden, dann nehmen Sie mit unserer Verwaltung Kontakt auf. Hier oben, wie unter Gremien und Ausschüsse, sind die direkten Adressdaten zu finden.
Organisation
Internationales Aufgabengebiet
Unsere internationalen Aufgaben beziehen sich auf die aktuellen Gegebenheiten, wie sie in allen Ländern der Welt zu finden sind. Kulturelle, religiöse oder politische Umstände, wie sie in den einzelnen Ländern bestehen, spielen keine entscheidende Rolle für die Notwendigkeit unserer Aufgabenstellung, da bislang alle Staatsformen keine geeigneten Antworten auf die Bedürfnisse der Menschheit finden konnten.
Unsere Organisation fördert die Aufklärung der Menschen über rechtliche Regeln, Vorschriften und Zusammenhänge im weltweiten Rechtssystem und deren Wirkung, die bis in ihre alltäglichen Bedürfnisse und in ihren Lebensraum eingreifen. Auch religiöse Regeln und Vorstellungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Fehlentwicklungen und die Absichten und Ziele werden von den Menschen häufig falsch interpretiert.
Ferner erheben wir die Mahnung und die Forderung an alle Staaten, sich an den Statuten der Vereinten Nationen zu orientierten und deren festgeschriebenen Rechte und Pflichten, die allgemeinen und speziellen Bildungsmöglichkeiten für alle Menschen zu erfüllen, die Regeln für die jeweilige gesundheitliche Sorge auf allen Kontinenten in einem realen Kontext zu verbessern, insbesondere in Verbindung mit einer gesunden Nahrungsversorgung, wie die Vermeidung einer schadhaften und nachteiligen Nutzung und Verwendung von älteren oder neuen technischen Einrichtungen und Errungenschaften, die in Zukunft eingesetzt werden sollen.
Insgesamt ist es unsere Aufgabe, regionale Gebilde in den vorgenannten Bereichen handlungsfähiger zu stellen, die Rechte der kleinsten gesellschaftlichen Einheiten, wie zum Beispiel der Gemeinden oder der Familien, zu stärken und deren freie Wahl und Entscheidung in allen Bereichen zu gewährleisten. Wir sind der Auffassung, das die Gemeinschaft der Menschen insgesamt einen größeren Raum in der selbstverantwortlichen Gestaltung ihres Lebens und ihres Lebensraumes erhalten sollte, um für die gesamte Menschheit eine weitere und bessere evolutionäre Entwicklung zu ermöglichen.
Dieser umfassenden gesellschaftlichen Aufgabe nimmt sich unsere Organisation in allen politischen und allen gesellschaftlichen Bereichen, wie in allen Gebieten der Erde an und fördert damit auch die Verständigung unter den Völkern und zwischen den verschiedenen religiösen Organisationen und Gemeinschaften. Dauerhaft wird mit diesen kleinen Einheiten eine flächendeckende Plattform für Informationen und Hilfen geschaffen, die unsere Ziele in unterschiedlichen Gesellschaftsformen bekannt machen. Der bisherige Erfolg unterstreicht die Wichtigkeit unserer Aufgabenstellung, die wir in den nächsten Jahren um weitere Inhalte ausbauen werden.
Mitglieder und Aktivitäten
Internationale Mitgliedschaften und Gemeinden
Unsere Organisation hat derzeit Mitglieder aus 57 Staaten, die in ihrem Umfeld und somit im gesellschaftlichen Leben ihres Landes, aktiv unsere Aufgaben und Ziele vertreten. Die strukturellen Gegebenheiten sind noch in der Anfangsphase. Allerdings entstehen jeden Tag neue Gemeinden und vergleichbare Gebilde, die unserer Organisation die Möglichkeit der unmittelbaren Arbeit in den Ländern ermöglichen. Eine Auflistung der vertretenen Länder kann von dazu berechtigten Stellen bei unserer Verwaltung angefordert werden.
verwaltung@alliance-earth.net
Fehlende Daten und Einträge werden bis 31. Januar 2025 ergänzt.
Gremien und Ausschüsse
1. Das Sekretariat mit dem Generalsekretär
Generalsekretär: Uwe Voßbruch
generalsekretariat@alliance-earth.net
Allgemeine Mitteilung an
die Generalversammlung
generalversammlung@alliance-earth.net pressestelle@alliance-earth.net
2. Die Ausschüsse
1. Erster Ausschuss (Verwaltungsausschuss)
ist für die Organisation der inneren Verwaltungsaufgaben, für die Angelegenheiten der Mitglieder und der eigenen Haushaltsführung verantwortlich
Sekretär: Axel Werner
infomaterial@alliance-earth.net
2. Zweiter Ausschuss (Medien und Öffentlichkeitsarbeit)
ist für die Pressearbeit, die eigenen Medien und Übertragungsmodule, wie für alle technischen Einrichtungen der Verwaltung und für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig
Sekretär: Sabine Rautenberg
3. Dritter Ausschuss (Wirtschafts- und Finanzausschuss)
befasst sich mit der Entwicklung in Wirtschaftsfragen in den Kontinenten, Staaten und internationalen Konzernen, wie dem internationalen Zahlungsverkehr mit den Fragen zu Währungen und des Währungsausgleichs
Sekretär: Alexander Babnik
handelsportal@alliance-earth.net
zahlsytem@alliance-earth.net
4. Vierter Ausschuss (Ausschuss für soziale und humanitäre Fragen)
setzt sich hauptsächlich mit Menschenrechtsfragen auseinander und für die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen, wie dem Aufbau von regionalen Strukturen
Sekretär: Manuela Kurz
5. Fünfter Ausschuss (Ausschuss für kulturelle Fragen)
behandelt Themen die in den Gesamtbereich der Bildung fallen, wie die Aufklärung über alternative Lernmethoden, die international bereits vorhanden sind, ausgebaut werden sollten und für einen Austausch vorzubereiten sind
Sekretär: Esther Beilmann
bildung@alliance-earth.net
6. Sechster Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)
behandelt die Rolle der Pharma-Konzerne und der Ärzte, wie die Frage der Gesundheitsvorsorge für alle Menschen, sowie die Aufklärung über alternative Heilmethoden, die international Anwendung finden sollten
Sekretär: Doreen Steinke
gesundheit@alliance-earth.net
7. Siebter Ausschuss (Rechtsausschuss)
beschäftigt sich mit Fragen des Völkerrechts, der Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen, dem Zivil- und Sozialpakt und anderen nationalen und internationalen Verträgen, Gesetzen und Regeln, wie mit einer Vielzahl von politisch Themen, die in diesem Zusammenhang einer rechtlichen Betrachtung bedürfen
Sekretär: Gerhard Dudziak
Verwaltungskompetenzen
1. Vertretungen und Verwaltungen der IGO
Eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Organisation (englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne ist ebenfalls ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. alliance earth wurde am 1. Januar 2012 gegründet, handelt für alle anderen Völkerrechtssubjekte und entwickelt sich seither für alle Teilnehmer als Organisation nach völkerrechtlichen Vorschriften weiter. Ein Vorvertrag, der mehrere Völkerrechtssubjekte einschließt, ist bereits unterzeichnet und befindet sich in der Sondierungs- und Prüfungsphase. Die Mitglieder erklären auch weiterhin den Bestand ihres jeweiligen Völkerrechtssubjekts und stimmen einer Auflösung nicht zu. Eine Auflösung kann weder durch politische Institutionen, noch durch den Willen dritter Völkerrechtssubjekte erfolgen.
Bereichs-Kompetenzen:
(1) Die Bewertung von geopolitischen und nationalen politischen Entwicklungen, die gegen die Menschenrechte, wie bestehende nationale und internationale Gesetze, Verträge und Vorschriften gerichtet sind. Veröffentlichungen von Niederschriften, die mit den Forderungen nach Besserung bezüglich der betreffenden Ereignisse in direkten Zusammenhang stehen. Wahrung der Rechte von Staatsangehörigen und die Anmahnung, alle dahingehenden Vorschriften zu achten.
(2) Die Vertretung der politischen Interessen anderer Völkerrechtssubjekt, wie die Übernahme ihrer Gebietsansprüche. Alle Angelegenheiten der Staatsangehörigen der vorgenannten Völkerrechtssubjekte, wie deren rechtliche Vertretung. Nachdem die Verträge abschließend unterzeichnet sind, wird dieser Absatz ergänzt, da erst nach der Unterzeichnung der gesamte Vertretungsumfang bestimmt werden kann.
(3) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres juristischen Personenstandes, ihrer korrekten Staatsangehörigkeit und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller Mitglieder. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit von Deutschland besitzt. Für alle anderen Länder gelten sinngleiche Regeln. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.
(4) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner nationalen oder internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.
Rechtsvorschriften für diesen Bereich
(1) alliance earth erfüllt alle Kriterien, um eine rechtsfähige und eintragbare IGO nach internationalen Vorschriften zu sein. alliance earth hat ein klares nationales und internationales Aufgabengebiet, ist in mehr als drei Ländern tätig und hat erheblich mehr als drei Mitgliedern aus unterschiedlichen Staaten.
Auszug aus den Vorschriften von Union of International Associations: Die Union of International Associations in Brüssel nimmt nur solche Organisationen als internationale Organisationen auf, wenn sie mindestens aus drei Staaten bestehen oder ein internationales Aufgabengebiet und Mitglieder aus drei Staaten haben bzw. in mindestens drei Ländern tätig sind. (siehe auch unter IGO)
(2) Ergänzungen folgen.
2. Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft
alliance earth ist eine "Körperschaft des internationalen Rechts" (KdiR), welche nicht grundgesetzverpflichtet, aber grundgesetzberechtigt und somit als ein rechtsfähiges Organ, im Rechtskreis der weltweit anerkannten Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuordnen ist und somit auch den rechtlichen Rang einer privaten Organisation wahrnehmen kann, sofern die Organisation eine entsprechende Entscheidung trifft. Internationale Organisationen genießen als Völkerrechtssubjekte – vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung ihrer Gründungsverträge – das aktive und passive Gesandtschaftsrecht, das heißt, sie können Vertreter zu anderen Völkerrechtssubjekten entsenden und auch deren Vertreter akkreditieren.
Bereichs-Kompetenzen:
(1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.
(2) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.
(3) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für ihre Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist z.B. nach § 130 StGB (Bundesrepublik Deutschland) zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.
(4) Für die Bundesrepublik Deutschland: Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern in der Bundesrepublik u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls der anderen Bildungssysteme nicht mehr zu erfüllen sind und/oder diese anderen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht der Bundesrepublik finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.
(5) Alle Tiere, die innerhalb der alliance-earth.com leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:
Für alle Tiere innerhalb der alliance-earth.com, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe, künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.
Rechtsvorschriften für diesen Bereich
Diese Kompetenzen werden in der Bundesrepublik und international von folgenden Gesetzen geschützt:
(1) aufgrund des Religionsverfassungsrechts, wobei die Aufschlüsselungen der einzelnen Bereiche, die auch oder vor allem alliance-earth.com betreffen, zu dem jeweiligen Ereignis diesem Verfassungsrecht zu entnehmen sind. Die rechtliche Niederschrift ist zu umfangreich, um an dieser Stelle die zutreffenden Punkte nennen zu können.
Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
(2) und durch das Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier WRV von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz
(3) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Internationale Gesetz die über Art. 25 GG auch in der Bundesrepublik gelten
(4) durch Artikel 18 der
Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte und in deutscher
Sprache (5) durch Artikel 9
der Europäischen
Menschenrechtskonvention und in deutscher Sprache (6)
durch den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der
Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle
Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.
(7) durch die
Bestimmungen des national und international anerkannten "Überpositiven
Rechts" und hier dem grundsätzlichen
Recht auf Ablehnung von Leistungen, die den Mitgliedern ohne ihre
ausdrückliche Zustimmung auferlegt oder abverlangt werden sollen und/oder die
den Bestimmungen dieses Manifests widersprechen, sie in Teilen aufheben und/oder
in Ihrem Sinn und/oder in ihrer Wirkung verändern. (in der Bundesrepublik:
https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht und Bundesverfassungsgericht BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51, Leitsatz
27)
(8) sowie aufgrund der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Völkerrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts: Internationale Organisationen aufgrund des Vertragsgesetzes, das den Gründungsvertrag einer Organisation innerstaatlich in Kraft setzt, oder aufgrund einer Verordnung, die einen entsprechenden Status an Organisationen verleiht, an denen die Bundesrepublik nicht als Mitglied beteiligt ist und den Regelungen für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die international rechtssicher sind.
Diese verfassungsmäßige Regelung betrifft sämtliche
Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften,
bei denen keinen Zweifel an deren organisatorischem Inhalt und Status besteht.
Die Artikel 4 und 140 (und hier die Artikel 136 bis 141 der WRV) des Grundgesetzes, sind durch kein Gesetz, keine Landesverordnung oder durch jedwede andere Verordnung einschränkbar. Die vorgenannten Artikel sind nur durch eine Verfassungsänderung (Grundgesetzänderung) einzuschränken, sofern die Einschränkungen nicht gegen internationale Bestimmungen verstoßen, die über Artikel 25 Grundgesetz in deutsches Recht eingeflossen sind.
Dies betrifft aktuell verfassungswidrige Forderungen nach einem Impfstatus, auch bei den Maserschutzimpfungen und allen anderen Eingriffen in die körperliche und geistige Ebene der Mitglieder. Wir bitten die Mitglieder um Beachtung und lassen Sie sich nicht verunsichern. Die Rechtslage ist eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar.