Team Recht - Justizwesen
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Liebe Mitglieder,
bitte lesen Sie die nachfolgenden Texte aufmerksam. Sollten Fragen zu den Inhalten und der jeweiligen Bedeutung aufkommen, nehmen Sie bitte mit unserem Bereich Recht Kontakt auf. Sie können auch anrufen. Die Telefonnummer steht direkt hier unten, wie die täglichen Telefonzeiten. Darüber finden sie die direkte Mail-Verbindung zu unserem Team.
Bei rechtlichen Fragen geben wir eine erste Einschätzung und sprechen dann eine Empfehlung über die zu treffenden Maßnahmen und Handlungen aus. Eine Prozessführung kann nur durch eine zugelassene rechtliche Vertretung aus Ihrer Region erfolgen, die wir gerne mit unserem Wissen und Unterlagen unterstützen, sofern die Hilfe gewünscht ist.
Willkommen und bleiben Sie neugierig.
Team Recht
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Unterseiten zum Recht
Informationen und Erklärungen
Begriffserklärungen
Internationale Globale Organisation (International Global Organization)
Unsere "internationale globale Organisation" ist auf dem Weg zu einer regelrechten intergovernmental organization (IGO) nach völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Vorschriften. Bis zur Erlangung dieses Zieles, befindet sich unsere Organisation in der Rechtsform einer Nichtregierungsorganisation (NGO) mit erkennbaren Teilen und Merkmalen einer NPO, die auch auf der Rechtsgrundlage von nationalen und internationalen Rechten der Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften begründet ist.
Die Begriffserklärungen finden Sie hier nachfolgend.
1) Eine IGO ist eine zwischenstaatliche Organisation
(englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne, ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt.
2) Körperschaft des internationalen Rechts
alliance earth ist eine "Völkerrechtliche Körperschaft des internationalen Rechts", welche nicht grundgesetzverpflichtet, aber grundgesetzberechtigt und somit als ein rechtsfähiges Organ, im Rechtskreis der weltweit anerkannten Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuordnen ist und somit auch den rechtlichen Rang einer privaten Organisation wahrnehmen kann.
.
3) Non-Governmental-Organisationen (NGOs)
vertreten politische und
gesellschaftliche Interessen, gehören aber ausdrücklich (wie der Name schon
vermuten lässt) nicht einer Regierung an, auch wenn sie mit ihrer Lobbyarbeit in
der Politik natürlich oft mitmischen und sich z.B. für stärkere
Klimaschutzgesetze oder den Schutz von Menschenrechten einsetzen. NGOs
sind daher oftmals international, mindestens jedoch national
ausgerichtet.
4) Non-Profit-Organisationen
(NPOs) können auch private Mitgliederinteressen
vertreten und sind in der Regel eher regional/lokal orientiert.
Zudem können NPOs auch in der Trägerschaft der öffentlichen Hand sein – in
diesem Falle erbringt die NPO eine Dienstleistung für den Staat. Beispiele
hierfür sind z.B. Kliniken, Hochschulen oder Museen. Sowohl NPOs als auch NGOs sind Teil des
sog. Dritten Sektors, der per Definition abgegrenzt wird von
staatlichen Verwaltungseinheiten und von privatwirtschaftlichen,
profit-orientierten Unternehmen. Während sich der Staat über Steuern und Abgaben
und ein Wirtschaftsunternehmen über Gewinnerzielung am Wettbewerbsmarkt
finanziert, erhalten Organisationen des Dritten Sektors hauptsächlich Gelder
über z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel oder Gebühren. Weitere
Erklärungen: https://www.alliance-earth.com/ngo-und-npo.html
5) Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft
Unsere Religion ist eine Gesamtsicht der Welt, der es um die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten geht. Unsere Weltanschauung ist ein gedankliches System, welches eine Stellungsnahme zum Sinne des Weltgeschehens bietet, ohne dabei auf einen Gott oder das Jenseits zurückzugreifen. Die Gewissensfreiheit stellt die Freiheit dar, eine Entscheidung an den Kategorien "Gut und Böse" für sich zu treffen und in der Situation als für sich bindend anzusehen.
Diese verfassungsmäßige Regelung betrifft sämtliche
Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften,
bei denen keinen Zweifel an deren organisatorischem Inhalt und Status besteht.
Die Artikel 4 und 140 (und hier die Artikel 136 bis 141 der WRV) des Grundgesetzes, sind durch kein Gesetz, keine Landesverordnung oder durch jedwede andere Verordnung einschränkbar. Die vorgenannten Artikel sind nur durch eine Verfassungsänderung (Grundgesetzänderung) einzuschränken, sofern die Einschränkungen nicht gegen internationale Bestimmungen verstoßen, die über Artikel 25 Grundgesetz in deutsches Recht eingeflossen sind.
Verwaltungskompetenzen
1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.
2) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres juristischen Personenstandes, ihrer korrekten Staatsangehörigkeit und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller alliancer. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit von Deutschland besitzt. Für alle anderen Länder gelten sinngleiche Regeln. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.
3) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner nationalen oder internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.
4) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.
5) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für ihre Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist z.B. nach § 130 StGB (Bundesrepublik Deutschland) zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.
6) Für die Bundesrepublik Deutschland: Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern in der Bundesrepublik u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls der anderen Bildungssysteme nicht mehr zu erfüllen sind und/oder diese anderen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht der Bundesrepublik finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.
7) Alle Tiere, die innerhalb der alliance-earth.com leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:
Für alle Tiere innerhalb der alliance-earth.com, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe, künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.
Rechtsvorschriften
Diese Kompetenzen werden in der Bundesrepublik und international von folgenden Gesetzen geschützt:
(1) aufgrund des Religionsverfassungsrechts, wobei die Aufschlüsselungen der einzelnen Bereiche, die auch oder vor allem alliance-earth.com betreffen, zu dem jeweiligen Ereignis diesem Verfassungsrecht zu entnehmen sind. Die rechtliche Niederschrift ist zu umfangreich, um an dieser Stelle die zutreffenden Punkte nennen zu können.
Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
(2) und durch das Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier WRV von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz
(3) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Internationale Gesetz die über Art. 25 GG auch in der Bundesrepublik gelten
(4) durch Artikel 18
der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte und in deutscher
Sprache (5) durch Artikel 9
der Europäischen
Menschenrechtskonvention und in deutscher Sprache (6)
durch den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der
Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle
Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.
(7) durch die
Bestimmungen des national und international anerkannten "Überpositiven
Rechts" und hier dem grundsätzlichen
Recht auf Ablehnung von Leistungen, die den Mitgliedern ohne ihre
ausdrückliche Zustimmung auferlegt oder abverlangt werden sollen und/oder die
den Bestimmungen dieses Manifests widersprechen, sie in Teilen aufheben und/oder
in Ihrem Sinn und/oder in ihrer Wirkung verändern. (in der Bundesrepublik:
https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht und Bundesverfassungsgericht BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51, Leitsatz
27)
(8) sowie aufgrund der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Völkerrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts: Internationale Organisationen aufgrund des Vertragsgesetzes, das den Gründungsvertrag einer Organisation innerstaatlich in Kraft setzt, oder aufgrund einer Verordnung, die einen entsprechenden Status an Organisationen verleiht, an denen die Bundesrepublik nicht als Mitglied beteiligt ist und den Regelungen für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die international rechtssicher sind.
Zur Bekanntmachung vom 30. Juli 2024
konkretisieren wir unsere Ziele in einem permanenten Verfahren. Hier finden Sie die ersten Grundlagen.
Teil I
Bildung
1) Alleine die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigen, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, entscheiden über die Erfüllung der Bildungspflicht nach ihren ethischen, moralischen und/oder religiösen Weltanschauungen. Anderslautende Vorgaben öffentlicher Stellen, sind nach den vorliegenden Gesetzen, wie nach dem Religionsverfassungsrecht unzulässig und können selbst durch abweichende Vorgaben in den Bundesländern nicht aufgehoben werden.
2) Die Bildungspflicht beginnt mit der Vollendung des 6. Lebensjahres und dauert bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an. Danach entscheiden die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigten, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, mit den Jugendlichen gemeinsam über den weiteren Bildungsweg.
3) Die Rechte der Eltern oder der Erziehungsberechtigen, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, sind nur dann einzuschränken, wenn nachweislich Leib und Leben des/der Schutzbefohlenen bedroht sind, ein Ableben befürchtet werden oder der körperliche und gesundheitliche Verfall augenscheinlich eingetreten ist. Andere Begründungen sind ausgeschlossen.
4) Festgelegt wird eine freie und uneingeschränkte Wahl von Bildungseinrichtungen für alle unter 2) genannten Kinder- und Jugendliche. Die Besuchspflicht eines bestimmten Schulgebäudes besteht nicht. Die Pflicht und somit das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung, kann durch andere Einrichtungen, durch die Eltern selbst und/oder durch Beauftragte der Eltern erfolgen.
5) Ein Prüfungs- oder Zugriffsrecht öffentlicher Stellen oder Einrichtungen, welches die Bestimmungen in Position 3) aufheben oder verändern könnten, besteht nicht, da alleine durch andere ethische, moralische oder weltanschauliche Sichtweisen der prüfenden Behörde oder anderer Einrichtungen, die Rechte der leiblichen Eltern oder der Erziehungsberechtigen, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, aufgehoben, geändert, geschmälert oder in anderer Weise aufgelöst werden könnten.
Gesundheit
1) Wie unter Bildung, Positionen 1) bis 5) näher beschrieben, entscheiden alleine die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigten, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, welche medizinischen Maßnahmen an ihren Kindern oder an ihren eigenen Körpern durchgeführt werden können oder dürfen. Ausnahmen, die ihr Recht auf freie Entscheidungen einschränken sind ebenso unzulässig, wie Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen oder privaten Raum, die durch ihre Entscheidungen herbeigeführt, beabsichtigt sein könnten.
Anmerkung: Die Ausarbeitung wird weiter permanent erweitert und wir bitten alle Mitglieder um Ihre Teilnahme. Wie eine Teilnahme möglich ist, wird in den internen Sitzungen vereinbart.
Team Recht und Verwaltung am 15. November 2024
Bekanntmachung vom 30. Juli 2024
Im Oktober 2024 wird die neue Verwaltung von Allianz Erde ein Jahr alt. Daher wird es Zeit die Ziele von Oktober 2024 bis einschließlich November 2025 zu benennen und wir geben hier eine erste Übersicht der vorrangigen Zielsetzungen.
1. Alle Mitglieder unter 18 Jahren können unsere Akademie besuchen, ohne weiterhin auf eine so genannte öffentliche Schule zu gehen. Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften ist allerdings ohne die aktive Beteiligung der Eltern nicht möglich, die sich dann von zugelassenen Rechtsanwälten und unserem Bereich Recht und Justiz unterstützen lassen. Es werden weithin intensive Erklärungen und Hilfestellungen notwendig sein.
2. Der Bereich Handel wird ausgebaut, damit eine eigene Versorgung gewährleistet ist. Die Lebensmittel der Industrie erhalten immer mehr Bestandteile, die unserer Gesundheit großen Schaden zufügen. Das wird sich auch unter einer neuen Verwaltung oder Regierung nicht ändern, da sich die industrielle Herstellung auf dem gesamten Planeten in diese Richtung bewegt, wie international beobachtet werden kann.
3. Die Gesundheitsvorsorge liegt in den Händen jedes Einzelnen. Daher sollen vor allem die Hilfestellungen und ein entsprechendes „Forum“ eingesetzt, bzw. verbessert werden. Die vorhandenen Kanäle sind zwar aktiv, hier sind aber noch sehr viel mehr Möglichkeiten gegeben, die zusammengetragen werden sollten.
4. Alle Mitglieder legen großen Wert auf eine klare und von allen Behörden akzeptierte rechtliche Stellung. Hier gibt es Mängel in der Durchsetzung, obwohl die gesetzlichen Vorschriften in der Bundesrepublik, wie in allen anderen Länder dieser Welt, sehr verständlich und eindeutig sind. Wir haben eine Situation der Ignoranz vorliegender Gesetze durch öffentliche Stellen, die häufig zur Umkehr der tatsächlichen Vorschriften führt. Dieses Problem wird uns noch lange beschäftigen, da der einzelne Gesprächspartner vor Ort völlig uninformiert ist.
5. Bezüglich der Rechtsstellung ist der Personenstand von großer Bedeutung und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Punkt 4. Unsere Organisation muß eine gemeinsame Entscheidung treffen, wie wir dieses Problem in Zukunft lösen, da die Vorstellungen zu diesen Themen sehr unterschiedlich sind. Die Verwaltung wird in den kommenden Monaten Lösungsvorschläge erarbeiten.
6. Allgemeines: In den nächsten 12 Monaten wird sich die Situation in den USA und vor allem in Europa, stark ändern. In anderen Teilen der Welt ist die Veränderung bereits unumkehrbar weit fortgeschritten. In China beispielsweise, kann die Zukunft schon besichtigt werden.
Deutschland wird eine vorrangige politische Position einnehmen, egal ob es nun Bundesrepublik, Deutschland, ein Teil von einem Staat Europa oder Deutsches Reich als Bezeichnung tragen wird. Der Personenstand und somit die Funktionsweise des kanonischen Rechts, ändert sich durch solche Umstellungen nicht, da Personenrecht die Grundlage jedes Staates oder jeder staatlich organisierten Verwaltung ist. Ohne dieses Personenrecht könnte ein Staat gar nicht existieren. Jede andere Behauptung kann juristisch nicht belegt werden.
Da wir als lebende Wesen eine andere oder zumindet erweiterte Rechtsstellung erlangen möchten, werden die Aufgaben in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung sein. Verbleiben wir alleine im reinen Personenrecht, können gewisse Dinge nicht erreicht werden, was wir in internen Veranstaltungen näher zu besprechen sein wird.
Team Verwaltung und Recht
Ratingen, 30.07.2024