alliance earth

 
 

alliance-earth.com United Nation of Human and Earth IGO

Intergovernmental Organization

  
 
 

Manifest (Verfassung)

 

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Manifest

 

alliance-earth.com

United Nation of Human and Earth IGO

 

Stand 17. Oktober 2024

 

Einleitung

 

(1) Unsere Nation, alliance earth United Nation of Human and Earth, besteht aus dem festen Glauben, daß die Seele, der Geist und der Körper jedes Wesens, sein Wissen und die daraus erwachsene Weisheit, unveräußerliches Eigentum der Schöpfung und des eigenen Lebens sind und sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung kein weltliches Recht einschränken kann und darf. alliance earth ist der Glaube an alle beseelten Wesen und ihre einzigartigen Fähigkeiten, an die Macht des Wissens, welches sie zur Weisheit vollenden können und die unauslöschlichen Rechte aus der Quelle der Schöpfung, die jedes einzelne Wesen seit seiner Entstehung in sich trägt.

(2) Unsere Weltanschauung ist eine Gesamtsicht der Welt, der es um die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten geht. Unsere Weltanschauung ist ein gedankliches System, welches eine Stellungsnahme zum Sinne des Weltgeschehens bietet, ohne dabei auf einen Gott oder das Jenseits zurückzugreifen. Die Gewissensfreiheit stellt die Freiheit dar, eine Entscheidung an den Kategorien "Gut und Böse" für sich zu treffen und in der Situation als für sich bindend anzusehen.

 

  

1. Grundsätze

 

(1) Die geistigen, beseelten, lebenden, nicht verschollenen Wesen, ausgestattet mit allen Rechten der Schöpfung seit ihrer Entstehung im Mutterleibe,  sind gemeinsam mit allen anderen Stämmen der Erde die Inhaber aller Rechte der Schöpfung, die seit tausenden von Jahren alle Landflächen gemeinsam besiedeln und bewohnen, vereint in dieser Gemeinschaft,  die nunmehr selbst mit diesem rechtswirksamen Manifest die Bezeichnung "alliance earth" für ihre Gemeinschaft festgelegt haben, in ihrem Bestreben der Wahrnehmung der eigenen Verantwortung, die Freiheit, die Unabhängigkeit und den Frieden offen gegenüber und gemeinsam mit allen Wesen dieser Erde zu stärken und zu fördern, im Willen gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung, ihre Vielfalt zu leben im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verpflichtung gegenüber den vergangenen und aller künftigen Generationen, mit dem Wissen,  daß nur frei ist, wer seine Freiheit bewahrt und die Stärke der Stämme sich immer am Wohle jedes Einzelnen mißt, welche Zufriedenheit und Liebe jeder erleben und finden wird, mit der Erfahrung von Generationen,  daß niemals ein positives Recht über den geborenen Wesen stehen soll, sie nicht unterwerfen, nicht einschränken in ihrem Handeln und Denken beeinflußen darf, beauftragt mit dem Erhalt der Schöpfung gegen jede Art von fanatischen Zielen, gleichwohl im Wissen um die Bedeutung einer Sinnhaftigkeit einer toleranten Grundhaltung für das Zusammenleben denkender und fühlender Wesen, in tiefem Bestreben für den Schutz und den Erhalt ihres Lebensraumes, der gesamten Erde zu wirken, deren Recht auf den eigenen Bestand und Leben in jeder Weise und für alle Lebewesen die sie hervorbringt, haben dieses Manifest als ihre gemeinsame Vereinbarung unter und zwischen sich selbst wirkend, durch ihren höchsten Eid gegeben, verkündet und in den verbindlichen wirksamen Stand versetzt und für ihr zukünftiges Handeln die nachfolgenden Grundsätze erklärt.

 

 

2. Absichten und Ziele

 

(1) alliance earth lebt nicht nur als feste Form, aber stets im Einvernehmen der Lebenden untereinander. Sie hat keine Konkurrenz, denn sie wetteifert nicht. Sie kapselt sich nicht ab, denn sie sucht alle Gruppen zu bereichern. Sie achtet alle großen Lehrer aller Zeiten, welche ihr Wissen um die Liebe offenbarten. Wer ihr angehört, übt die Weisheit der Liebe mit seinem ganzen Sein. Weder gesellschaftliche Schicht oder die ethnische Zugehörigkeit, noch körperliche Gebrechen, bedeuten für sie eine Schranke.

Sie trachtet nicht andere zu belehren; sie trachtet nur zu sein und durch ihr Sein zu geben. Sie lebt in der Erkenntnis, dass die Art wie wir sind, auch die Art sein mag von denen, die um uns sind, weil sie um die Einheit weiß. Sie macht sich nicht mit lauter Stimme bekannt, sondern wirkt in den feinen Bereichen des liebenden Seins. Sie verneigt sich vor allen, die den Weg der Liebe aufleuchten ließen und dafür ihr Leben gaben. Sie lässt in ihren Reihen keine Rangfolge zu und nur Strukturen, die in der Gemeinschaft untereinander vereinbart wurden, denn der Eine ist nicht größer als der Andere. Ihre Seelenverwandten erkennen einander an der Art zu handeln, an der Art zu sein und an den Augen und an keiner anderen äußeren Geste, als der geschwisterlichen Umarmung. Jeder einzelne weiht sein Leben dem stillen und liebevollen Umgang mit dem Nächsten und seiner Umwelt, während er seine täglichen Pflichten erfüllt, wie anspruchsvoll oder wie bescheiden sie auch sein mögen.

Sie weiß um die absolute Gültigkeit der Großen Weisheit, die nur dann verwirklicht wird, wenn die Menschheit aus dem obersten Gebot der Liebe handelt. Sie verspricht keinen Lohn, weder in diesem noch in jenem Leben, nur unsagbare Freude des Seins und des Liebens. Jeder trachtet danach, der Verbreitung des Wissens zu dienen, in aller Stille Gutes zu wirken und nur durch eigenes Beispiel zu lehren.

Die zu alliance earth gehören kennen weder Furcht noch Scham und ihr Zeugnis wird immer, in guten wie in schlechten Zeiten, gültig sein.

Die Gemeinschaft hat kein Geheimnis, kein Mysterium und keine Einweihung, außer dem tiefen Wissen um die Macht der Liebe und um die Tatsache, dass die Welt sich ändern wird, wenn wir dies wollen; aber nur, indem wir uns zuerst ändern.

Wer dazugehört weiß es. Alle, die sich dazugehörig fühlen, gehören dazu.

 

 

3. Rechte und Pflichten

 

(1) "alliance earth" hat sich zum Erhalt und zum Schutz des gesamten Lebens auf dem Planeten, der Verständigung, der Kooperation und des Friedens, der Überwindung jeder Form von Rassismus und sozialer Ungleichheit und dem Gedeihen des Planeten Erde selbst, dieses Manifest gegeben. Daher ist jedem Mitglied der Gebrauch von Waffen oder andere Arten von Gewaltanwendung untersagt, wie auch Dienstzeiten in aktiven Armeen. Dies gilt auch in Friedenszeiten. Ausgenommen sind Handlungen für die eigene Verteidigung, zum Schutz der Familie und der Gemeinschaft, wenn Leib und Leben bedroht ist.  

(2) "alliance earthbetont die uneingeschränkte Freiheit des Individuums, unabhängig von Religion, Kultur oder Hautfarbe. Dies umfasst auch die Freiheit zur Unversehrtheit der eigenen Körperlichkeit und die umfassende Selbstbestimmung im Hinblick auf alle physischen, elektromagnetischen und anderweitigen Manipulationen, Eingriffe und Maßnahmen,  die dazu bestimmt oder geeignet sind, Stoffwechsel, Motorik, Verhalten, Bewusstsein oder die ungehinderte Atmung zu beeinflussen.

(3) "alliance earthuntersagt daher jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe,  künstlicher oder transplantierter Organe. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeborenen im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens. Es ist untersagt unmittelbar nach der Geburt das Neugeborene von der Nabelschnur zu trennen. Der Wunsch der Eltern ist zu berücksichtigen.

(4) "alliance earth" erklärt alle natürlichen Ressourcen des Planeten Erde zum Eigentum der gesamten Menschheit. Sie dürfen nicht zu spekulativen oder gewinnbringenden Zwecken verwendet werden. Dazu gehören u.a. alle Bodenschätze, wie ebenso die Luft, Wasser und Nahrung.

(5) "alliance earth" kann gemäß Definition des juristischen Völkerrechts als eigenständige Nation und originäres Völkerrechtssubjekt anerkannt werden, wobei sämtliche Rechte bezüglich Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in dem jeweiligen Verwaltungsbereich ihres Landes gelten, beigehalten werden. In den internationalen Vorschriften steht: "Unter einer Nation versteht man eine Gemeinschaft, die sich ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, durch eine gemeinsame Sprache, Geschichte, Abstammung und gemeinsamer Kulturgüter, Ziele und Absichten verbunden fühlt und ihr Regelwerk selbst bestimmt." alliancer besitzen die Staatsangehörigkeit, die auf ihren Ausweisen ersichtlich ist und die der offiziellen Bezeichnung bei den Vereinten Nationen entspricht. Somit kann in diesem Sinne die Bezeichnung "alliance earth" verstanden und deklariert werden, die in der rechtlichen Bedeutung international, wie auch national, als eigenständige IGO/Verwaltung von klassischen Staaten gleichberechtigt zu behandeln ist.

(6) "alliance earth" kann unter der Voraussetzung des Nachweises eines Gebietsrechtes zu einem Völkerrechtssubjekt im Sinne eines originären Staatswesens erweitert werden. Hierzu sind die Bedingungen zu erfüllen ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt zu besitzen. Die Nation entscheidet selbst über den Zeitpunkt der notwendigen Änderungen.   

(7) "alliance earth" ist eine Nation von geistigen, beseelten, lebenden und nicht verschollenen Wesen, die für ihren Umgang mit der juristischen Welt eine unveräußerliche "natürliche Person" besitzen. Sie erkennen ausschließlich und ohne jedwede Ausnahme, die Rechtsgrundlagen des "Überpositiven Rechts" an und somit die Entscheidungen jedes Einzelnen, die immer einen höheren Rang besitzen, als die Entscheidungen einer Gemeinschaft. Es gilt grundsätzlich immer, "ich stimme nicht zu", sofern dem Wesen juristische Rechte auferlegt werden sollen, die gegen die Grundsätze und Regeln der Nation gerichtet sind.

(8) "alliance earth" erfüllt im Inneren der jeweiligen Staaten zudem alle Voraussetzungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt zu werden. Ihre Anerkennung und der Status als K.d.ö.R., ist ihr nach den aktuellen Gesetzen nicht zu verwehren, wobei sich die gesetzlichen Voraussetzungen in den einzelnen Staaten unterscheiden und zu berücksichtigen sind.

(9) "alliance earth" setzt die Bereitschaft aller Mitglieder voraus, sich permanent am Zusammenleben zu beteiligen, an den gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen und die Nation, wie jedes einzelnen Mitglieds, zu achten und zu unterstützen. Mitglied dieser Nation zu sein endet nicht mit dem Erhalt der Meldebestätigung und dem Empfang des Ausweises. Mitglied zu sein ist eine Lebenseinstellung zur gesamten Umwelt und gegenüber allen lebenden Wesen, wie es dieses Manifest weiterhin verkündet. Dazu gehört auch die Beachtung der in dem jeweiligen Heimatland geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften, sofern sie nicht in die Rechte der Nation eingreifen, sie aufheben, verändern oder einschränken. 

(10) "alliance earth" besitzt eine Verwaltung, die alle weiteren Kompetenzen, Rechte und Pflichten aufführt und auf deren Einhaltung achtet.

 

 

4. Verwaltungskompetenzen

 

(1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.

(2) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres juristischen Personenstandes, ihrer korrekten Staatsangehörigkeit und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller alliancer. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit von Deutschland besitzt. Für alle anderen Länder gelten sinngleiche Regeln. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.

(3) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner nationalen oder internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.

(4) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.

(5) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für ihre Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist z.B. nach § 130 StGB (Bundesrepublik Deutschland) zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.   

(6) Für die Bundesrepublik Deutschland: Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern in der Bundesrepublik u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls der anderen Bildungssysteme nicht mehr zu erfüllen sind und/oder diese anderen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht der Bundesrepublik finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.

(7) Alle Tiere, die innerhalb der alliance-earth.com leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:

Für alle Tiere innerhalb der alliance-earth.com, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe,  künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.

 

 

5. Rechtsvorschriften

 

Diese Kompetenzen werden in der Bundesrepublik und international von folgenden Gesetzen geschützt:

 

(1) aufgrund des Religionsverfassungsrechts, wobei die Aufschlüsselungen der einzelnen Bereiche, die auch oder vor allem alliance-earth.com betreffen, zu dem jeweiligen Ereignis diesem Verfassungsrecht zu entnehmen sind. Die rechtliche Niederschrift ist zu umfangreich, um an dieser Stelle die zutreffenden Punkte nennen zu können.

 

Gesetze der Bundesrepublik Deutschland

 

(2) und durch das Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier WRV von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz

(3) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

 

Internationale Gesetz die über Art. 25 GG auch in der Bundesrepublik gelten

 

(4) durch Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in deutscher Sprache

(5) durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in deutscher Sprache

(6) durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.

(7) durch die Bestimmungen des national und international anerkannten "Überpositiven Rechts" und hier dem grundsätzlichen Recht auf Ablehnung von Leistungen, die den Mitgliedern ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auferlegt oder abverlangt werden sollen und/oder die den Bestimmungen dieses Manifests widersprechen, sie in Teilen aufheben und/oder in Ihrem Sinn und/oder in ihrer Wirkung verändern. (in der Bundesrepublik: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht und Bundesverfassungsgericht BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51, Leitsatz 27)

(8) sowie aufgrund der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Völkerrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts: Internationale Organisationen aufgrund des Vertragsgesetzes, das den Gründungsvertrag einer Organisation innerstaatlich in Kraft setzt, oder aufgrund einer Verordnung, die einen entsprechenden Status an Organisationen verleiht, an denen die Bundesrepublik nicht als Mitglied beteiligt ist und den Regelungen für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die international rechtssicher sind.

 

 

6. Gebiet und Geltungsbereich

 

(1) Der Geltungsbereich von alliance earth  umfaßt die Gebiete und Landflächen der gesamten Erde. Es gilt grundsätzlich die Regel, überall dort, wo die Zuständigkeit von alliance earth erkennbar ist und/oder deklariert ist und/oder veröffentlicht ist und/oder sich beseelte Wesen den Inhalten und Wertvorstellungen zugehörig fühlen und sie leben, gelten die Rechte und Vereinbarungen von alliance earth.

 

 

 

Der Gründer von alliance-earth.com im Mai 2015

Durch alle Mitglieder angenommen und als Grundlage der Organisation bestätigt.